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Deutschland | Viermächteabkommen über Berlin (1971)
Im Viermächteabkommen über Berlin wurde im Rahmen der beginnenden Entspannung im Ost-West-Konflikt die Grundlagen zum Rechtsstatus der geteilten Stadt gelegt. Das Abkommen unterzeichneten am 3. September 1971 im amerikanischen Sektor Berlins im Gebäude des Alliierten Kontrollrates die Aussenminister der vier Besatzungsmächte: Maurice Schumann für Frankreich, Andrej Gromyko für die Sowjetunion, Alec Douglas-Home für das Vereinigte Königreich und William Rogers für die Vereinigten Staaten. Es trat mit Unterzeichnung des Schlussprotokolls am 3. Juni 1972 in Kraft und galt bis zum 3. Oktober 1990. (wp)
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