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Genfer Konvention (1949)
Die Genfer Konventionen sind am 12. August 1949 in der Calvinstadt ins Leben gerufen worden. Sie sind heute noch für das humanitäre Völkerrecht prägend und schützen die Zivilbevölkerung im Kriegsfall. Die Schweiz ist Depositarstaat der Genfer Konventionen, deren Umsetzungen durch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) geregelt werden. Am kommenden Montag werden die vier Genfer Konventionen und ihre drei Zusatzprotokolle von 1977 und 2005 ihr 70-jähriges Bestehen feiern, an Aktualität haben sie jedoch nichts eingebüsst. Die Konventionen schützen Zivilisten und zivile Einrichtungen wie Schulen und Spitäler in bewaffneten Konflikten. Die erste und die zweite Konvention regeln den Schutz von Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde und zur See. Die dritte Konvention schützt die Kriegsgefangenen und die Vierte Zivilpersonen in Kriegszeiten. Die Genfer Konventionen wurden von allen Staaten ratifiziert. (Keystone-SDA)
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