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SCHWEIZ MORDFALL GUSTAV EICHENWALD 1956
Urteilsverkuendung im Fall Eichenwald am 5. Oktober 1956. Angeklagt war der damals 36-jaehrige Theodor Weber, den Wiener Kaufmann Gustav Eichenwald ermordet zu haben. Der Prozess basierte allein auf Indizien – ein Novum in der Schweizer Kriminalgeschichte. Schliesslich lieferte ein einziges Haar den ausschlaggebenden Beweis fuer die Schuld des Angeklagten. Weber wurde trotz fehlender Leiche «schuldig des Mordes» gesprochen, sowie unter anderem des qualifizierten Raubs, des Betrugs, der Hehlerei und der «Anstiftung zu falschem Zeugnis.» (KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Str)
Instruktionen
BW ONLY
Lizenz
Rights Managed
Erstellungsdatum
19561005
Ort
ZUERICH SCHWEIZ
Credit
KEYSTONE
Source
PHOTOPRESS-ARCHIV
Byline
STR
Grösse
5282 x 5310 px
Dateityp
JPEG