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Coronavirus: Homeoffice
Aufgrund der hohen Covid-19-Fallzahlen, hat der Bundesrat per 29. Oktober 2020 kommuniziert, Mitarbeitende sollen falls möglich wieder im Homeoffice arbeiten. Dadurch reduzieren sich die Kontakte und somit die Verbreitung des Virus. Für Arbeitnehmende, die nicht von zu Hause aus arbeiten können, gilt das Arbeitsgesetz: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gesundheit der Arbeitnehmenden mit entsprechenden Massnahmen zu schützen. (bag/oro)
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