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Jüdische Flüchtlinge in der Schweiz (1939-1945)
Während bis am 18. August 1938 die jüdischen Flüchtlinge noch «geduldet» wurden, entscheidet an diesem Tag der Bund, dass zukünftig keine Grenzübertritte mehr erlaubt sind. Der J-Stempel im Pass, der Stern auf den Kleidern und die Österreichische Staatsangehörigkeit mit fehlendem Visum führen umgehend zur Ausschaffung, was für viele dem Tod gleichzustellen ist. (dv)
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