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Einführung Schweizer Zensurbehörde (1939)
Auch wenn der Postverkehr grundsätzlich normal weiterläuft, kontrollieren verschiedene Behörden ab und zu die Postsendungen im In- und ins Ausland. Auffällige Sendungen werden an die Politische Polizei weitergeleitet, welche diese öffnen darf. Auch die Presse wird überwacht, sowie Telefonate und Telegrafensendungen. Als gefährlich eingestufte Personen können auf eine Backlist geraten, wodurch ihnen das Versenden untersagt und die Zustellung verweigert wird. (dv)
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