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Heinrich Tillessen betritt in Begleitung zweier Uniformierten das Gerichtsgebaeude. Die zweite Hauptverhandlung vom 25. bis 28. Februar 1947 in Konstanz unter dem Vorsitz des Landgerichtsdirektors Anton Henneka gegen Heinrich Tillesson. Die Anklage fordert die Todesstrafe, die Verteidigung plädiert auf Totschlag. Das Gericht spricht Heinrich Tillessen schliesslich schuldig des Mordes und des Verbrechens gegen die Menschlichkeit. Am 26. August 1921 ermordete Heinrich Tillessen und sein Komplize Schulz den Vizereichskanzler Matthias Erzberger. Dieser Fememord wurde nach der Machtergreifung Hitlers 1933 mittels der Straffreiheitsverordnung, welche eine Amnestie fuer vaterlaendische Verbrechen vorsah, als straffrei erklaert. Nach der Besetzung von Heidelberg durch amerikanische Truppen gegen Ende des Zweiten Weltkrieges wurde der dort wohnhafte Heinrich Tillessen als Nationalsozialist angezeigt und am 3. Mai 1945 von der amerikanischen Militaerpolizei verhaftet. Im November 1946 fand die Hauptverhandlung in Offenburg statt. Das Gericht entschied Freispruch unter Anwendung der Straffreiheitsverordnung von 1933. Das Echo auf dieses Urteil war enorm: Die Presse verdammte es als Schandurteil. Tillessen wurde daraufhin am Tage seiner Haftentlassung vom franzoesischen Geheimdienst abgefangen, nach Frankreich verbracht und dort interniert. Das Urteil des Landgerichts Offenburg wurde aufgehoben und das Verfahren zur neuerlichen Verhandlung an das Landgericht in Konstanz verwiesen. (KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Hermann Schmidli) ?