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SCHWEIZ PROZESS TSCHERNOBYL FOLGESCHAEDEN 1989
Der Bund haftet fuer die Einnahmeausfaelle, die Schweizer Bauern nach der Redaktorkatastrophe in Tschernobyl erlitten haben. Das entschied am Mittwoch das Berner Obergericht in einem Musterprozess des Verbandes Schweizerischer Gemueseproduzenten gegen die Eidgenossenschaft. Wegen der nach dem Redaktorbrand aufgetretenen radioaktiven Verseuchung musste vielerorts die gesamte Gemueseernte vernichtet werden, wie hier im Betrieb der Baeuerin Marie Gasser aus Port (BE), aufgenommen im Jahre 1989. Allein in ihrem Betrieb mussten damals 13'000 Salatkoepfe vernichtet werden, obwohl sie gedeckt aufgewachsen waren. (KEYSTONE/Str)
Instruktionen
BW ONLY
Lizenz
Rights Managed
Erstellungsdatum
20060425
Ort
SCHWEIZ
Credit
KEYSTONE
Source
KEYSTONE
Byline
STR
Grösse
3645 x 2368 px
Dateityp
JPEG