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SCHWEIZ TSCHERNOBYL FOLGESCHAEDEN
Der Basler Kantonschemiker Martin Schuepbach mit einem Oberflaechenkontaminationsgeraet bei der Ueberpruefung von Kopfsalat nach radioaktiver Bestrahlung, Aufnahme von 1990. Die Eidgenossenschaft muss den schweizerischen Gemueseproduzenten den Schaden vergueten, der durch die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl entstanden ist. Die II. Zivilabtelung des Bundesgerichts kam zum Schluss, dass der ursaechliche Zusammenhang zwischen Reaktorunfall und der Unverkaeuflichkeit der leicht verstrahlten Gemuese und Salate gegeben ist. (KEYSTONE/Str)
Instruktionen
BW ONLY
Lizenz
Rights Managed
Erstellungsdatum
2001-04-24
Ort
BASEL
Credit
KEYSTONE
Source
KEYSTONE
Byline
STR
Dateityp
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