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SCHWEIZ AUTOFRIEDHOF
Ein eingeschneiter Autofriedhof im Kanton Luzern, aufgenommen am 26. Dezember 1973. Innert Jahresfrist muessen alle auf Kantonsgebiet befindlichen Autofriedhoefe aufgehoben werden. Das verlangt ein neues Gesetz zur Lagerung und Verschrottung ausgedienter Strassenfahrzeuge und metallhaltiger Abfallsperrgueter, welches auf Neujahr 1975 in Kraft tritt. (KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Str)
Instruktionen
BW ONLY
Lizenz
Rights Managed
Erstellungsdatum
19731226
Ort
SCHWEIZ
Credit
KEYSTONE
Source
PHOTOPRESS-ARCHIV
Byline
STR
Grösse
4981 x 7420 px
Dateityp
JPEG