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SCHWEIZ HALLENSTADION ZUERICH
Das Zuecher Hallenstadion, hier vor gut 30 Jahren, wird unter Denkmalschutz gestellt. Die 1938/39 gebaute Sporthalle sei einer der groessten noch stehenden Sportpalaeste Europas der 30er Jahre, ein Wahrzeichen der Stadt Zuerich und ein grosser Zeuge der Schweizer Sportgeschichte, begruendet die Denkmalpflege. Gegen die am Freitag, 26. September 1997, im kantonalen Amtsblatt erschienene Denkmalschutzverfuegung des Zuercher Stadtrats laeuft nun eine Rekursfrist von 20 Tagen. (KEYSTONE/Photopress-Archiv/Str) === , ===
Instruktionen
BW ONLY
Lizenz
Rights Managed
Erstellungsdatum
19970926
Ort
ZUERICH SCHWEIZ
Credit
KEYSTONE
Source
PHOTOPRESS-ARCHIV
Byline
STR
Dateityp
JPEG