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SCHWEIZ MORDFALL GUSTAV EICHENWALD 1956
Die Geschworenen im Gerichtssaal des Zuercher Schwurgerichts, die im Mordfall Eichenwald und ersten Indizienprozess der Schweiz am 5. Oktober 1956 erstmals ohne Leiche einen Moerder verurteilten. Obwohl einer der zwoelf Geschworenen ausfiel, kamen sie am Schluss spielend auf die vorgeschriebenen acht Stimmen, die für eine Verurteilung benoetigt wurden. Angeklagt war der damals 36-jaehrige Theodor Weber, den Wiener Kaufmann Gustav Eichenwald ermordet zu haben. Der Prozess basierte allein auf Indizien – ein Novum in der Schweizer Kriminalgeschichte. Schliesslich lieferte ein einziges Haar den ausschlaggebenden Beweis fuer die Schuld des Angeklagten. (KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Str)
Instructions
BW ONLY
Licence
Rights Managed
Date de création
19561001
Lieu
ZUERICH SCHWEIZ
Credit
KEYSTONE
Source
PHOTOPRESS-ARCHIV
Byline
STR
Taille
5146 x 5168 px
Type de fichier
JPEG