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Erstmals koennen im Kanton Zuerich wohnhafte Schweizer Buergerinnen an die Urnen gehen, da die im Vorjahr angenommene Kirchengesetzgebung den Frauen das Stimm- und Wahlrecht in kirchlichen Angelegenheiten verleiht. Es muessen die reformierten Pfarrer in ihrem Amt neu bestaetigt werden, in einigen Gemeinden auch die katholischen Geistlichen. Ausserdem haben sich die protestantischen Stimmbuergerinnen und Stimmbuerger in der Stadt Zuerich ueber einen Kredit von 1,65 Millionen Franken fuer die Renovation der Predigerkirche auszusprechen. Die Vorlage wird gutgeheissen. Zwei Waehlerinnen werfen am 12. April 1964 in einem in einem Schulzimmer eingerichteten Wahllokal in Zuerich ihre Wahl- und Stimmzettel in die Urne. (KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Str)