image
=== AUS DER ORIGINALLEGENDE === "Die Landbrieftraeger fordern ihre Unterstellung unter das eidgenoessische Beamtengesetz. Aber was wissen wir Staedter von der Arbeitsleistung eines Landbrieftraegers, der den Achtstundentag nicht kennt, der das ganze Jahr, bei jedem Wetter, Hitze und Kaelte, bei Schnee und Eis, schwer beladen oft dreissig und mehr Kilometer zurueckzulegen hat - und dafuer bedeutend schlechter entloehnt wird, als sein staedtischer Kollege. Gewiss, die Zustelldichtigkeit in der Stadt und auf dem Land ist nicht dieselbe, des Landbrieftraegers Arbeit besteht vornehmlich in der Marschleistung. Soll das aber ein Grund zur Verweigung der Forderung nach gleicher Arbeitszeit und angessener Entloehnung sein? Lasst uns einmal das Tagwerk eines solchen Landbrieftraegers verfolgen und den "Poscht Robi" von Sangernboden im Kanton Bern auf seiner Diensttour begleiten, aufgenommen nach Kriegsende im Dezember 1945. Das ist die Winterroute, welche rund 30 Kilometer misst, und woechentlich dreimal zurueckgelegt werden muss. Der Brieftraeger ist verpflichtet Pakete bis zum Gewicht von 5 Kilogramm auszutragen. Sein Postsack wiegt, wenn er auf Tour geht, durchschnittlich 20 Kilo, an Festagen natuerlich mehr." (KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Walter Studer)